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   FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22   

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https://dejure.org/2022,50148
FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22 (https://dejure.org/2022,50148)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2022 - 2 K 128/22 (https://dejure.org/2022,50148)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 2 K 128/22 (https://dejure.org/2022,50148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Zuordnung und zum Zufluss von abgetretenen Einnahmen als Aufsichtsratsmitglied

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 U 86/18

    Abführungspflicht von Aufsichtsratstantiemen für Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    Insofern werde auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.12.2018 mit dem Aktenzeichen 4 U 86/18 verwiesen.

    Dass von den dem Kläger zufließenden Einnahmen aus der A weitere Beträge etwa aus Ansprüchen Dritter - wie dies der Kläger im Hinblick auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.12.2018 (Az.: 4 U 86/18) vorgetragen hat - abzusetzen wären, wurde von diesem schon nicht substantiiert vorgetragen und kann daher nach den Grundsätzen der Feststellungslast keine Berücksichtigung finden.

  • BFH, 27.11.2019 - V R 23/19

    Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedernd

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    Infolge der Urteile des EuGH vom 13.06.2019 (C-420/19) und des BFH vom 27.11.2019 (Az.: V R 23/19, V R 62/17) sei zudem die Rechtsauffassung zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft von A geändert worden.

    Die Frage, ob der Kläger ggf. wegen des Fehlens eines Unternehmerrisikos nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 27.11.2019, V R 23/19, V R 62/17, BStBl II 2021, 542) nicht mehr als Unternehmer anzusehen ist oder nicht, ist für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung.

  • BFH, 30.06.2009 - VIII B 8/09

    Einkunftserzielungsabsicht bei erzwungener Kapitalüberlassung - Wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    Auch unfreiwillig erhaltene, gleichsame aufgedrängte Einkünfte werden nämlich durch die Verwirklichung des Einkünftetatbestandes "erzielt" (BFH, Beschluss vom 30.06.2009, VIII B 8/09, BFH/NV 2009, 1977).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 29/94

    Eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG entsteht auch dann, wenn in einer

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Steuern und die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme gem. § 163 AO stellen jedoch trotz der Möglichkeit, beide gem. § 163 Abs. 2 AO zu verbinden, zwei verschiedene und somit selbständige Verfahren dar (BFH, Urteil vom 04.05.1995, V R 29/94, BStBl II 1995, 747).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Erzielung der Einkünfte erfüllt (BFH, Großer Senat, Beschluss vom 29.11.1982, GrS 1/81, BStBl II 1983, 272).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-420/19

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    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    Infolge der Urteile des EuGH vom 13.06.2019 (C-420/19) und des BFH vom 27.11.2019 (Az.: V R 23/19, V R 62/17) sei zudem die Rechtsauffassung zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft von A geändert worden.
  • BFH, 06.02.2012 - VI R 39/11
    Auszug aus FG Hessen, 13.05.2022 - 2 K 128/22
    Dem Kläger seien, wie dies durch ein Gerichtsurteil des BFH (Az.: VI R 39/11) und die Urteile des hiesigen Gerichts mit den Aktenzeichen 2 K 1288/15,.
  • BFH, 08.08.2023 - VIII B 72/22

    Zurechnung von Einkünften eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13.05.2022 - 2 K 128/22 wird als unzulässig verworfen.
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